Die Frage nach den Anforderungen zur Befreiung von der Maskenpflicht betrifft neben Schulen auch Restaurants, den öffentlichen Nahverkehr, Arbeitsplätze und weitere Bereiche. An den LfDI haben sich bereits Dutzende Eltern von Schülerinnen und Schülern gewandt, die beklagen, dass die bisher üblichen Atteste in den Schulen nicht mehr akzeptiert würden. Der LfDI hat in diesem Zusammenhang aufgrund der rechtswidrigen Praxis gegen die rheinland-pfälzische Schulaufsichtsbehörde, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) mit Sitz in Trier, eine "Warnung" ausgesprochen.